Versicherungssummen für die Jagdhaftpflichtversicherung GVO:
6 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden
1 Mio. EUR für Vermögensschäden
Beiträge:
Jahresjagdschein: 34,75 EUR inkl. Versicherungssteuer
3-Jahresjagdschein: 104,24 EUR inkl. Versicherungssteuer
In Deutschland ist die Jagdhaftpflichtversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung nach §17 Bundesjagdgesetz. Jeder Jäger, der seinen Jagdschein lösen möchte, muss bei der Jagdbehörde entsprechenden Versicherungsschutz vorweisen. Denn rund um die Jagd kann viel passieren: Zum Beispiel, wenn Sie durch den Gebrauch Ihrer Schusswaffe jemanden verletzen, Ihr Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht oder ein anderes Tier verletzt oder ein baufälliger Hochsitz einstürzt. Die Versicherung ersetzt den Schaden, den Sie anderen in Ihrer Tätigkeit als Jäger zufügen.
Gesetzlich vorgeschrieben sind in Deutschland folgende Versicherungssummen für die Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme Jagdhaftpflichtversicherung):
- 500.000 Euro für Personenschäden
- 50.000 Euro für Sachschäden
Neue Mindestdeckungssumme per 01.01.2021: 5 Mio. Euro pauschal
Haftpflicht- und Unfallversicherung für Jagdschüler, Teilnehmer von Jagschulkursen und Ausbilder
Jagscheinanwärtern und Teilnehmern von Jagdschulkursen bieten wir für die Dauer der Ausbildung eine kombinierte Haftpflicht- und Unfallversicherung. Der Beitrag in Höhe von 5 € pro Person für die Dauer des Kurses wird bei anschließendem Abschluss einer Jahres-Jagdhaftpflichtversicherung erstattet.

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GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
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